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   VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16   

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VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16 (https://dejure.org/2018,27483)
VG Hannover, Entscheidung vom 08.03.2018 - 6 A 6359/16 (https://dejure.org/2018,27483)
VG Hannover, Entscheidung vom 08. März 2018 - 6 A 6359/16 (https://dejure.org/2018,27483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3b Abs 1 Nr 5 AsylVfG
    Bagdad; Friedensbrigaden; Interner Schutz nicht möglich; Irak; Jaish al-Mahdi; JAM; Jaysh al-Mahdi; Journalist; Mahdi-Armee; Miliz; PMF; politische Verfolgung; Popular Mobilization Front; Sunnit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Dabei entspricht die zunächst zum nationalen Recht entwickelte Rechtsdogmatik zur Frage der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" auch dem neueren europäischen Recht (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 29).

    Bei der Bewertung, ob die im Einzelfall festgestellten Umstände eine die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG rechtfertigende Verfolgungsgefahr begründen, ist zu unterscheiden zwischen der Frage, ob dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgungshandlung gemäß den §§ 3 Abs. 1, 3a AsylG droht, und der Frage einer ebenfalls beachtlich wahrscheinlichen Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 30).

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 31).

    Zur Anerkennung kann schon allein sein Tatsachenvortrag führen, sofern seine Behauptungen unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände in dem Sinne "glaubhaft" sind, dass sich das Tatsachengericht von ihrer Wahrheit überzeugen kann (Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 33).

    Hier ist es Aufgabe der Beklagten und der Gerichte, unter vollständiger Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen, die Gegebenheiten im Herkunftsstaat aufzuklären und darauf aufbauend eine in besonderem Maße von Rationalität und Plausibilität getragene Prognose zu treffen (Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 34 f.).

    Das gilt erst recht, wenn es allein um die genaue Ausprägung des Schutzstatus, nicht aber um das Ob der Schutzgewährung geht (Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 36).

    Unerheblich ist insofern, ob der Betreffende aufgrund der ihm zugeschriebenen Meinung, Grundhaltung oder Überzeugung (überhaupt) tätig geworden ist (BVerfG, Beschluss vom 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96 -, juris Rnr. 5; BVerwG, Beschluss vom 27.04.2017 - 1 B 63.17, 1 PKH 23.17 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 27.6.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 28).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Eine "begründete Furcht" vor Verfolgung liegt vor, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67, Rn. 19).

    Den Klägern kommt bei der Beurteilung der Frage, ob ihnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsgefahren im Irak drohen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32; Urteil vom 01.03.2012 - 10 C 7.11 - juris Rn. 12) die Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie zugute.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Dabei entspricht die zunächst zum nationalen Recht entwickelte Rechtsdogmatik zur Frage der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" auch dem neueren europäischen Recht (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 29).

    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, Rnr. 21 f.; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 31).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Bei der Beurteilung der Frage, ob stichhaltige Gründe gegen die Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung sprechen, sind insbesondere die Schwere der drohenden Rechtsgutverletzungen und das Ausmaß der drohenden Gefahr zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 19; Nds. OVG, Urteil vom 28.07.2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Bei der Beurteilung der Frage, ob stichhaltige Gründe gegen die Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung sprechen, sind insbesondere die Schwere der drohenden Rechtsgutverletzungen und das Ausmaß der drohenden Gefahr zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 19; Nds. OVG, Urteil vom 28.07.2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Der Nachweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie liegt dabei der Gedanke zugrunde, dass es einem vor seiner Ausreise unmittelbar von Verfolgung bedrohten Ausländer nicht zuzumuten ist, das Risiko einer Verfolgungswiederholung zu tragen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1873/12 - juris Rn. 26; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2017 - 15a K 5929/16.A - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Übergriffe sind vielmehr auch dann einem Staat zurechenbar, wenn der an sich schutzwillige Staat zur Verhinderung von Verfolgungsmaßnahmen prinzipiell und auf gewisse Dauer außerstande ist, weil er das Gesetz des Handelns an andere Kräfte verloren hat und seine staatlichen Sicherheits- und Ordnungsvorstellungen nicht mehr durchzusetzen vermag (Bergmann, a.a.O., Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 22.04.1986 - 9 C 318/85 -, NVwZ 1986, S. 928 f., LS 3).
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2017 - 15a K 5929/16

    Irak, Yeziden, Gruppenverfolgung, Vorverfolgung, inländische Fluchtalternative

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Der Nachweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie liegt dabei der Gedanke zugrunde, dass es einem vor seiner Ausreise unmittelbar von Verfolgung bedrohten Ausländer nicht zuzumuten ist, das Risiko einer Verfolgungswiederholung zu tragen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1873/12 - juris Rn. 26; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2017 - 15a K 5929/16.A - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Hannover, 08.03.2018 - 6 A 6359/16
    Den Klägern kommt bei der Beurteilung der Frage, ob ihnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsgefahren im Irak drohen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32; Urteil vom 01.03.2012 - 10 C 7.11 - juris Rn. 12) die Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie zugute.
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

  • BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 63.17

    Anforderungen an die Gewährung des subsidiären Schutzes sowie der Zuerkennung der

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

  • VG Hannover, 17.10.2018 - 6 A 5213/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz und Feststellung von

    Der Befund entspricht zum anderen auch den Erkenntnissen, die der Einzelrichter aus anderen Klageverfahren irakischer Asylbewerber gewonnen hat (VG Hannover, Urteil vom 08.03.2018 - 6 A 6359/16, juris Rn. 81, 86 f. - Verfolgung von Journalisten und ihren Familienangehörigen durch die Mahdi-Armee; Urteil vom 07.06.2018 - 6 A 7652/16, juris Rn. 49-51 - Verfolgung von Familienangehörigen ehemaliger Soldaten und Mitglieder der Ba"ath-Partei durch die Badr-Organisation).
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